Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesezte der Länder und des Umweltschutzes.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht:
- durch den Einsatz für eine ökologisch ausgerichtete, nachhaltige Umwelt zum Schutz der Natur und der Menschen
- Einflussnahme auf politische Entscheidungen mit dem Ziel der Durchsetzung umweltgerechter Konzepte
- durch Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes
- durch Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere durch Förderung von Kindern und Jugendlichen zu umweltgerechten Verhalten
Der Verein ist Parteiunabhängig. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung.